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SEO-ProfisNews Abmahngefahr durch Kontaktformular ohne Datenschutzhinweis

Abmahngefahr durch Kontaktformular ohne Datenschutzhinweis

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Wir informieren Sie auch über die neuesten rechtlichen Änderungen im World Wide Web

Falls Sie auch mehr als nur reine repräsentative Firmenwebseite haben und diese als eines Ihres wichtigsten Vertriebsinstruments nutzen, dann könnte dieser Beitrag äußerst interessant und informativ für Sie sein.

Datenschutzhinweis bei der Nutzung von Kontaktformularen:

Seit 2017 gibt es wichtige Änderungen für Ihren Online-Auftritt falls Sie ein Kontaktformular verwenden. Als Betreiber eines Auftritts im World Wide Web sind Sie ab nun an rechtlich Verpflichtet, Ihre Seitenbesucher im Rahmen der Datenschutzerklärung über Art, Umfang und Zweck der Erhebung sowie über die Verwendung deren Daten zu unterrichten und deren Einwilligung einzufordern.

Bei falscher oder fehlender Aufklärung bezüglich dem Umgang mit sensiblen Kundendaten, kann als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden.

Ihre Datenschutzerklärung muss über einen Klick erreichbar sein

Des Weiteren muss die Verfügbarkeit der Datenschutzerklärung über einen einzigen Klick gewährleistet werden. Es genügt dabei schon die Platzierung eines Hyperlinks im Footer-Bereich, über den die Datenschutzerklärung erreichbar ist. Damit Ihre Kunden diesen auch als Verweis zur Datenschutzerklärung wahrnehmen, sollte der Link z.B. mit “Datenschutz” oder “Datenschutzerklärung” bezeichnet werden. Sollte die Erreichbarkeit, wie eben beschrieben nicht gewährleistet sein, droht ebenfalls eine mögliche Gefahr der Abmahnung durch Verbraucherschutz sowie durch Mitbewerber.

Es drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000,- €, bei nicht korrekter Einbindung der Datenschutzerklärung.

Wir haben 3 Tipps für Ihren optimalen Datenschutz

Wir raten Ihnen dazu, in jedem Fall mögliche Abmahnungen vorzubeugen, indem Sie folgende Punkte bei sich prüfen:

  1. Überprüfen Sie daher Ihre eigene Internetpräsenz, ob diese eine dem § 13 TMG entsprechende Datenschutzerklärung enthält.
  2. Um auf Nummer sicher zu gehen, platzieren Sie den Hinweis zum Datenschutz direkt auf der Seite unter dem Kontaktformular.
  3. An gleicher Stelle sollte auch der Hinweis auf den Widerruf stehen, welcher sich natürlich auch in der Datenschutzerklärung befinden muss.

Gerne können wir auch die Überprüfung an dieser Stelle für Sie übernehmen und ggf. die entsprechenden Änderungen und oder Ergänzungen vornehmen – sprechen Sie uns einfach hier auf an! Ergänzend hierzu empfehlen wir die Inanspruchnahme eines anwaltlichen Rats.

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